Heute stellt Ihnen unser professionelles technisches Team den Installationsprozess und die Anforderungen an Kanäle vorGlasfaserkabel.
1. In Zementrohren, Stahlrohren oder Kunststoffrohren mit einer Öffnung von 90 mm und mehr sollten gemäß den Konstruktionsvorschriften drei oder mehr Teilrohre gleichzeitig zwischen zwei (Hand-)Löchern verlegt werden.
2. Unterrohre dürfen nicht über Menschenlöcher verlegt werden und Unterrohre dürfen keine Verbindungen im Kanal haben.
3. Die hervorstehende Länge des Unterrohrs im menschlichen (Hand-)Loch beträgt im Allgemeinen 200–400 mm; Die ungenutzten Rohrlöcher und Unterrohrlöcher in dieser Phase des Projekts sollten entsprechend den Entwurfsanforderungen rechtzeitig blockiert werden.
4. Wenn das optische Kabel in verschiedene Rohre eingefädelt wird, sollte der Innendurchmesser des Rohrs nicht weniger als das 1,5-fache des Außendurchmessers des optischen Kabels betragen.
5. Die manuelle Verlegung optischer Kabel darf 1000 m nicht überschreiten. Die Luftstromverlegung von optischen Kabeln überschreitet im Allgemeinen nicht mehr als 2000 m in eine Richtung.
6. Das optische Kabel sollte nach dem Verlegen gerade sein, ohne sich zu verdrehen, ohne sich zu kreuzen, ohne offensichtliche Kratzer und Beschädigungen. Nach dem Verlegen sollte es entsprechend den gestalterischen Anforderungen befestigt werden.
7. Das optische Kabel darf innerhalb von 150 mm vom Auslassloch nicht gebogen werden.
8. Das vom optischen Kabel belegte Unterrohr oder Silikonkernrohr sollte mit einem Spezialstopfen verschlossen werden.
9. Die für die Verlegung der optischen Kabel auf beiden Seiten der optischen Kabelverbindung vorgesehene Überlappungslänge sollte den Designanforderungen entsprechen. Nach Abschluss der Verbindung sollte die verbleibende Länge des optischen Kabels gemäß den Designanforderungen aufgerollt und sauber im Schacht befestigt werden.
10. Entsprechend den Zugangsanforderungen des optischen Kanalkabels ist das mittlere Eintrittsloch gemäß den Designanforderungen reserviert.